Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes steht erneut im Zentrum der Bundespolitik. Union und SPD wollen noch in dieser Woche Eckpunkte vorlegen. Parallel rückt eine andere Frist näher. Ab 2026 wird für viele Heizungsanlagen der gesetzlich vorgeschriebene Heizungscheck fällig. Beides betrifft Millionen Eigentümer in Deutschland. Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, regelt Neubau-Standards, Sanierungen und Förderprogramme. Gleichzeitig schreibt es konkrete Prüfpflichten für Bestandsanlagen vor. Laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter bmwk.de sind Effizienzvorgaben und Förderinstrumente zentrale Bestandteile der Wärmewende.
Inhaltsverzeichnis
- Jens Spahn und Matthias Miersch
- Markus Söder und Bosch Home Comfort Group
- Paragraf 60b und Zukunft Altbau
Jens Spahn und Matthias Miersch
Seit Monaten verhandeln Union und SPD über Änderungen am Gebäudeenergiegesetz. Die Fraktionschefs Jens Spahn und Matthias Miersch kündigten an, dass die Eckpunkte der Reform noch diese Woche vorgestellt werden sollen. Als möglicher Termin gilt der späte Mittwochabend, orientiert am Sitzungsplan des Bundestages.
Im Kern geht es um mehrere Fragen
- Bleibt die 65-Prozent-Regel für Neubauten bestehen
- Wie hoch ist künftig die Förderung beim Austausch alter Öl- und Gasheizungen
- Werden Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für Wärmepumpen fortgeführt
Die bisherige Regelung wurde unter Wirtschaftsminister Robert Habeck eingeführt. Sie schreibt vor, dass neue Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Björn Schreinemacher vom Bundesverband Wärmepumpe verwies auf ein im August 2025 erstelltes Rechtsgutachten. Darin wird gefordert, dass das GEG nach einer Überarbeitung nicht an Wirksamkeit für den Klimaschutz verlieren dürfe. Die Förderung müsse so stabil wie möglich bleiben.
Aktuelle Entwicklungen zu Heizkosten und Trends werden auch unter Heizen in Deutschland 2025 dargestellt.
Markus Söder und Bosch Home Comfort Group
CSU-Chef Markus Söder bezeichnete die Wärmepumpenförderung als völlig überdimensioniert. Gleichzeitig warnt die Industrie vor negativen Folgen. Jan Brockmann, Geschäftsführer der Bosch Home Comfort Group, erklärte, dass eine sinkende Förderung bei gleichbleibender 65-Prozent-Regel den deutschen Heizungsmarkt empfindlich treffen würde.
Das Jahr 2025 war für die Branche schwach. Mit 627.000 verkauften Anlagen war es das schlechteste Jahr seit 15 Jahren. Eine repräsentative Umfrage des Instituts Innofact im Auftrag der Bosch-Gruppe zeigt
- 84,4 Prozent der Immobilienbesitzer sind verunsichert oder warten ab
- In Deutschland existieren 84 Millionen veraltete Heizungen
Auch Katharina Dröge sprach sich für den Erhalt der bestehenden Regelungen aus. Sie bezeichnete das Gesetz als gut abgewogen. Bei einer Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe drohe eine stärkere Abhängigkeit von fossilem Gas. Wörtlich sprach sie von einer „Gaskostenfalle“. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie forderte ebenfalls eine weitgehende Beibehaltung des Gesetzes. Hintergründe zur Kostenentwicklung finden sich mehr dazu hier.
Paragraf 60b und Zukunft Altbau
Neben der politischen Debatte gelten feste Prüffristen. Paragraf 60b des GEG schreibt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten einen verpflichtenden Heizungscheck im 16. Betriebsjahr vor. Betroffen sind Gas-, Öl- und Holzheizungen.
Für Anlagen ab Einbau nach dem 30. September 2009 gilt die 16-Jahres-Regel. Beispiele verdeutlichen die Staffelung
| Einbaujahr | Frist für Prüfung |
|---|---|
| Oktober 2009 | bis September 2025 |
| April 2010 | bis März 2026 |
| September 2010 | bis August 2026 |
Heizungen mit Einbau bis 30. September 2009 unterliegen einer Übergangsfrist bis 30. September 2027. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Die Kontrolle dürfen Fachbetriebe für Heizungstechnik, Energieberater oder Schornsteinfeger durchführen. Geprüft werden
- Einstellung der Anlage zur Gebäudenutzung
- Hydraulischer Abgleich
- Vorlauftemperatur
- Effizienz der Heizungspumpe
- Dämmung der Rohrleitungen
Wird Optimierungsbedarf festgestellt, müssen Eigentümer empfohlene Maßnahmen innerhalb eines Jahres umsetzen. Hinweise zur technischen Modernisierung und zu Heizsysteme der Zukunft bieten zusätzliche Orientierung.
Die kommenden Monate sind daher doppelt relevant. Einerseits entscheidet sich die künftige Förderkulisse. Andererseits laufen konkrete Fristen. Für viele Anlagen aus dem Jahr 2010 endet die Prüffrist im Jahr 2026. Eigentümer sollten Termine frühzeitig einplanen, insbesondere wenn Wartung und Heizungscheck kombiniert werden können.
FAQ
Wann wird der Heizungscheck nach dem Gebäudeenergiegesetz verpflichtend?
Der Heizungscheck ist im 16. Betriebsjahr einer Anlage verpflichtend. Für viele Heizungen aus dem Jahr 2010 endet die Prüffrist im Jahr 2026.
Welche Heizungen sind von Paragraf 60b GEG betroffen?
Betroffen sind Gas-, Öl- und Holzheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Für Wärmepumpen gelten eigene Prüfpflichten.
Welche Frist gilt für Heizungen, die vor dem 30. September 2009 eingebaut wurden?
Für diese Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2027. Erst bis zu diesem Datum muss die Prüfung erfolgt sein.
Was wird beim verpflichtenden Heizungscheck geprüft?
Fachbetriebe kontrollieren unter anderem die Einstellung der Anlage, den hydraulischen Abgleich, die Vorlauftemperatur, die Effizienz der Heizungspumpe sowie die Dämmung der Rohrleitungen.
Was passiert, wenn beim Heizungscheck Mängel festgestellt werden?
Werden Optimierungsbedarfe festgestellt, müssen Eigentümer die empfohlenen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umsetzen.
Welche politische Debatte gibt es rund um das Gebäudeenergiegesetz?
Union und SPD beraten über eine Reform des GEG. Diskutiert werden unter anderem die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien in Neubauten sowie die Höhe der Förderung für Wärmepumpen.
Quelle: Berliner Morgenpost, BZ Die Stimme Berlins, Patizonet