Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. In Berlin wird diese Entscheidung begrüßt, aber der Berliner Mieterverein fordert weitergehende Maßnahmen. Ausnahmen und Schlupflöcher mindern laut dem Verein die Wirksamkeit des Instruments erheblich. Die Organisation warnt: Ohne zusätzliche Reformen bleibt der Mieterschutz lückenhaft.
Inhaltsverzeichnis:
- Mietpreisbremse in Berlin schützt nur bedingt
- Ausnahmen untergraben Wirkung des Instruments
- Weitere Regulierungen und Vergesellschaftung gefordert
- Mietendeckel als ergänzendes Instrument notwendig
Mietpreisbremse in Berlin schützt nur bedingt
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 verlängert. Die Regelung erlaubt bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Laut Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, ist das für Berlin wichtig. Hier finde die Mietpreisbremse deutschlandweit am häufigsten Anwendung.
Wäre die Regelung nicht verlängert worden, hätte sie in Berlin Ende 2025 geendet. In diesem Fall wären Mieter bei Vertragsabschlüssen völlig ungeschützt. Der Verein betont, dass die Mietpreisbremse bislang das einzige bundesweit gültige Mittel zur Begrenzung von Neuvertragsmieten ist. Doch viele Ausnahmen lassen Vermietern Spielraum für Umgehungen.
Ausnahmen untergraben Wirkung des Instruments
Besonders kritisiert wird die Ausnahme für Neubauten. Wohnungen, die ab dem Jahr 2014 fertiggestellt wurden, gelten weiterhin als Neubauten und unterliegen daher nicht der Mietpreisbremse. Der Berliner Mieterverein fordert, diese Regelung anzupassen. Ein elf Jahre altes Gebäude könne nicht länger als Neubau behandelt werden. In Berlin wurden in den letzten Jahren im Schnitt 15.000 neue Wohnungen jährlich gebaut – viele davon ohne Mietschutz.
Auch umfassende Modernisierungen führen zum Ausschluss von der Mietpreisbremse. Vermieter nutzen dies laut Werner häufig aus. Es werde oft eine Modernisierung behauptet, ohne dass eine solche tatsächlich erfolgt sei. Eine weitere Lücke betrifft möblierte Wohnungen, die nur kurzfristig vermietet werden. Hier werde durch intransparente Möblierungszuschläge die Miete künstlich erhöht. Der Verein fordert gesetzliche Korrekturen.
Weitere Regulierungen und Vergesellschaftung gefordert
Neben der Mietpreisbremse spricht sich der Berliner Mieterverein für tiefgreifendere Eingriffe in den Wohnungsmarkt aus. Eine Maßnahme sei die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Ziel sei es, Wohnungen in gemeinwohlorientierte Trägerschaft zu überführen, anstatt sie renditeorientierten Akteuren zu überlassen.
Die Umsetzung müsse jedoch differenziert erfolgen. Nicht jedes Unternehmen mit über 3.000 Wohnungen sei automatisch geeignet. 2021 hatte ein Volksentscheid in Berlin eine klare Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ergeben. Seitdem wird über die rechtlichen und praktischen Folgen diskutiert.
Mietendeckel als ergänzendes Instrument notwendig
Der Mieterverein fordert außerdem eine bundesgesetzliche Öffnungsklausel für Mietendeckel auf Länderebene. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 den Berliner Mietendeckel für unzulässig erklärt. Das Land habe keine Gesetzgebungskompetenz, so die Begründung.
Eine Änderung auf Bundesebene könnte es einzelnen Ländern erlauben, eigene Regelungen zum Mietendeckel einzuführen. Werner unterstreicht die Relevanz dieser Idee: Die Mietpreisbremse sei bislang nicht ausreichend wirksam. Eine gesetzliche Öffnung würde es ermöglichen, gezielt auf die angespannte Situation in Städten wie Berlin zu reagieren.
Quelle: RBB24