Viele Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland staunten über ihre neuen Grundsteuerbescheide. In einigen Fällen stieg die Steuer auf das Zehnfache des bisherigen Betrags. Auch Mieter sind betroffen, da die Steuer umgelegt werden darf. Der Bundesfinanzhof prüft jetzt das Bundesmodell und damit die Grundlage der Reform, die Millionen Immobilien betrifft.
Inhaltsverzeichnis:
- Reform unter Olaf Scholz und Neubewertung von 36 Millionen Immobilien
- Klagen gegen Bundesmodell und Landesgesetze
- Streit um Bodenrichtwerte und Berechnungen
- Finanzielle Folgen und mögliche Rückzahlungen
Reform unter Olaf Scholz und Neubewertung von 36 Millionen Immobilien
2018 forderte das Bundesverfassungsgericht eine Reform, weil die alten Immobilienwerte veraltet waren. In Westdeutschland galten Werte von 1964, im Osten von 1935. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz setzte 2019 die neue Grundsteuer auf den Weg. Insgesamt wurden 36 Millionen Immobilien neu bewertet.
Elf Bundesländer wenden das Bundesmodell an: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die übrigen Länder, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, entschieden sich für eigene Landesmodelle.
Mehr über die aktuelle Entwicklung des Immobilienmarkts finden Sie unter Wohnimmobilienpreise in Deutschland sinken erneut.
Klagen gegen Bundesmodell und Landesgesetze
Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur laufen über 2.000 Klagen. Hessen führt mit 636 Verfahren, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 425 Fällen. Beide Systeme – das Bundes- und die Landesmodelle – stehen in der Kritik. Besonders der Bodenwert und der Mietwert der Immobilien gelten als problematisch.
Der Eigentümerverband Haus und Grund beauftragte den Augsburger Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof mit einem Gutachten. Er zweifelte in fünf Punkten die Verfassungsmäßigkeit an. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler kritisierte zudem, dass die fiktive Miete pauschal festgelegt werde, ohne reale Vergleichswerte zu prüfen.
Zur Vertiefung über Mietpreise und Entwicklungen in der Hauptstadt siehe Berliner Mietpreisprüfstelle deckt massiven Mietwucher auf.
Streit um Bodenrichtwerte und Berechnungen
Der Bundesfinanzhof behandelt derzeit drei Verfahren, die sich mit möglichen Fehlern bei Miet- und Bodenrichtwerten befassen. Zuvor hatten das Finanzgericht Köln, das sächsische Finanzgericht und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg das Bundesmodell als verfassungsgemäß bewertet. Die Urteile des Bundesfinanzhofs werden im Dezember erwartet.
Sollte der Bundesfinanzhof die Klagen abweisen, wollen Haus und Grund sowie der Steuerzahlerbund vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Eigentümer hätten dann vier Wochen Zeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Finanzielle Folgen und mögliche Rückzahlungen
Viele Kommunen befürchten, dass ein Urteil gegen die Grundsteuerreform hohe Rückzahlungen auslösen könnte. Die Grundsteuer zählt neben der Gewerbesteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Ein rückwirkendes Urteil könnte Kommunen finanziell stark belasten.
Eine bundesweite Auswertung zeigt, dass die Steuerreform nicht vollständig aufkommensneutral verläuft. In Baden-Württemberg lagen laut Steuerzahlerbund 338 von 1.101 Kommunen oberhalb des neutralen Korridors. Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke erklärte, viele Gemeinden nutzten die Reform zur Sanierung ihrer Finanzen.
Einige Städte senkten jedoch ihre Hebesätze, etwa Berlin. In manchen Fällen fiel die neue Steuer dadurch sehr hoch, in anderen deutlich niedriger aus. Das zeigt, wie unterschiedlich die Belastung für Eigentümer und Mieter sein kann. Einen Überblick über aktuelle Bau- und Wohntrends finden Sie hier.
Der Bundesfinanzhof steht nun im Zentrum einer Entscheidung, die Millionen Eigentümer betrifft. Ob die neue Grundsteuer Bestand hat oder erneut reformiert werden muss, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Bis dahin bleibt die finanzielle Belastung vieler Bürger hoch.
Quelle: Berliner Morgenpost