Karlsruher Urteil stoppt Gewinne aus Untervermietung
Karlsruher Urteil stoppt Gewinne aus Untervermietung, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Der Wohnungsmarkt in Berlin ist angespannt. Einige Mieter reagieren darauf mit Untervermietungen. Teilweise steigen die verlangten Beträge deutlich. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis nun klar begrenzt und Gewinne aus Untervermietung untersagt. Der Fall betrifft möblierte Wohnungen. Die Nachfrage ist hoch. Die rechtlichen Grenzen waren lange offen. Ein Urteil aus Karlsruhe schafft jetzt Klarheit. Entwicklungen wie diese stehen im Zusammenhang mit steigenden Mieten trotz Mietpreisbremse.

Inhaltsverzeichnis

Bundesgerichtshof Karlsruhe

Ein Mieter aus Berlin-Neukölln schilderte anonym einen typischen Ablauf. Sein Nachbar zog mit seiner Freundin zusammen. Den Mietvertrag kündigte er nicht. Stattdessen vermietete er die Wohnung weiter. Ein junges Paar zog ein. Die neue Miete lag bei über 1.000 Euro, während andere Mieter im Haus 550 Euro zahlten. Eine Anmeldung war nicht möglich.

Die Situation blieb lange unbeachtet. Niemand meldete den Fall. Die Untermieter fürchteten den Verlust der Wohnung. Der Nachbar hatte moralische Bedenken. Er sagte, eine Anzeige hätte bedeuten können, dass die Untermieter ausziehen müssen. Solche Fälle tauchen auch im Umfeld der Berliner Mietpreisprüfstelle auf.

Der rechtliche Rahmen war umstritten. Der Bundesgerichtshof erklärte die Gewinnerzielung bei Untervermietung für unzulässig. Maßgeblich sei das berechtigte Interesse des Mieters. Dieses bestehe nur darin, wohnungsbezogene Kosten zu decken.

Berlin Neukölln Wohnung

Ein weiterer Fall aus Berlin führte zum Grundsatzurteil. Dort verlangte ein Hauptmieter mehr als doppelt so viel Untermiete wie seine eigene Nettokaltmiete. Die Vermieterin erfuhr davon. Sie kündigte das Mietverhältnis fristgemäß Anfang 2022.

Das Amtsgericht Berlin wies die Räumungsklage zunächst ab. Das Berufungsgericht entschied anders. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter bestätigten die Kündigung. Damit wurde eine offene Frage im Mietrecht geklärt.

Der Mieter war zu diesem Zeitpunkt 43 Jahre alt. Er vermietete eine Zweizimmerwohnung. Die Fläche betrug 65 Quadratmeter. Er verlangte 962 Euro monatlich. Seine eigene Nettokaltmiete lag anfangs bei 460 Euro.

Mietpreisbremse Berlin

Nach der Berliner Mietpreisbremse war die Lage eindeutig. Die höchstzulässige Nettokaltmiete hätte 748 Euro betragen dürfen. Der verlangte Betrag lag deutlich darüber. Der Mieter argumentierte mit der Möblierung.

Die Wohnung war vollständig ausgestattet. Dazu gehörten Fernseher, Musikanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. Er erklärte wörtlich „Es fehlte an nichts“. Eine klare Berechnungsgrundlage für Möbel gebe es jedoch nicht. Vergleichbare rechtliche Unsicherheiten zeigen sich auch im Kontext der Mieterschutzkrise in Berlin.

Auch der Deutsche Mieterbund sieht hier ein Problem. Für Mobiliar existieren keine verlässlichen Modelle zur Preisermittlung. Das wurde im Verfahren deutlich.

Landgericht Berlin Urteil

Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revision zurück. Das Räumungsurteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig. Das Aktenzeichen lautet VIII ZR 228/23. Gewinne aus Untervermietung sind damit ausgeschlossen.

Die Richter stellten klar, dass Untervermietung kein Geschäftsmodell ist. Sie dient ausschließlich der Kostendeckung. Alles darüber hinaus ist unzulässig. Dieses Prinzip gilt unabhängig von Möblierung oder Ausstattung.

Parallel reagiert auch die Politik. Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz zum Möblierungszuschlag. Ziel ist eine klare gesetzliche Regelung. Damit sollen vergleichbare Streitfälle künftig vermieden werden.

FAQ

Dürfen Mieter ihre Wohnung mit Gewinn untervermieten?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter durch eine Untervermietung keinen Gewinn erzielen dürfen.

Was war der Auslöser für das Urteil des Bundesgerichtshofs?

Ein Fall aus Berlin, bei dem ein Mieter seine Wohnung für mehr als doppelt so viel Untermiete weitervermietete, führte zur Klärung dieser Rechtsfrage.

Welche Rolle spielt die Mietpreisbremse in Berlin?

Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Nettokaltmiete. Im entschiedenen Fall lag die verlangte Untermiete deutlich über der erlaubten Grenze.

Darf für Möbel ein zusätzlicher Betrag verlangt werden?

Für Möblierung existiert keine verbindliche Berechnungsgrundlage. Laut Gericht rechtfertigt sie keine Gewinnerzielung bei der Untervermietung.

Welche Folgen hatte das Urteil für den betroffenen Mieter?

Das Räumungsurteil des Landgerichts Berlin wurde rechtskräftig. Der Mieter musste die Wohnung räumen.

Quelle: Berliner Morgenpost, GLOBEWINGS

 

Kotzklein.de – Architektur, Wohnen & Bauen

Willkommen auf kotzklein.de – deiner Inspirationsquelle für Architektur, Innenarchitektur, Bau und Gartengestaltung. Geführt von Markus Klein, bietet die Plattform wertvolle Einblicke, Trends und praktische Tipps, um Wohnräume stilvoll und funktional zu gestalten. Lass dich inspirieren und entdecke neue Möglichkeiten für dein Zuhause!