Cannabisgesetz
Cannabisgesetz, Foto: pixabay

Der Anbau von Cannabis im eigenen Garten ist seit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes in Deutschland grundsätzlich legal. Dennoch gelten klare Regeln, die beachtet werden müssen. Dabei geht es vor allem um die zulässige Pflanzenanzahl, den Schutz vor Minderjährigen sowie geeignete Standorte.

Inhaltsverzeichnis:

Anbau in Gärten und auf Balkonen laut Gesetz erlaubt

Erwachsene mit Wohnsitz in Deutschland dürfen bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause kultivieren. Das umfasst sowohl den Garten als auch den Balkon. Diese Regelung wurde mit dem neuen Cannabisgesetz eingeführt, das seit über einem Jahr in Kraft ist. Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband bestätigt, dass der Eigenanbau im privaten Garten rechtlich zulässig ist. Nicht erlaubt ist der Anbau jedoch in Kleingartenanlagen, sofern dort kein ständiges Wohnrecht besteht.

Ein Sichtschutz ist laut Gesetz nicht zwingend erforderlich, kann aber Diskretion und Schutz erhöhen. Besonders bei Gästen im Haushalt oder in der Nähe wohnenden Kindern empfehlen Experten zusätzliche Absicherungen, etwa mit einem abschließbaren Gewächshaus.

Schutz vor Minderjährigen und Standortwahl

Cannabispflanzen müssen vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden. Eine einfache Einzäunung genügt häufig, aber bei regelmäßigem Besuch von Kindern im Haushalt oder auf dem Grundstück wird ein verschließbarer Bereich empfohlen. Die Pflanzen dürfen nicht frei zugänglich sein.

Martin Hofmann vom Deutschen Hanfverband rät zu einem sonnigen Standort. Vier bis sechs Sonnenstunden täglich sind für gesundes Wachstum notwendig. Gute Bodenqualität ist ein weiterer Erfolgsfaktor. Am besten gedeiht Cannabis auf nährstoffreichen Böden – ähnlich wie Tomatenpflanzen. Falls nötig, kann vorgedüngte Erde verwendet oder gezielt nachgedüngt werden.

Automatisches Saatgut für deutsche Wetterbedingungen

Die Wahl der richtigen Sorte ist entscheidend. In Deutschland sorgt der feuchte Herbst oft für Schimmelbildung an Blüten. Automatisches Saatgut, das unabhängig von der Tageslänge blüht, ist laut Hofmann besser geeignet. Es wurde gezielt für frühzeitige Blüte gezüchtet. Dadurch wird das Risiko wetterbedingter Schäden reduziert.

Die Keimung erfolgt idealerweise auf der Fensterbank. Die Samen sollten zuerst zwischen feuchten Tüchern vorgekeimt werden. Sobald sich eine Wurzel bildet, setzt man sie in kleine Anzuchttöpfe. Nach dem Erreichen einer Größe von rund 20 Zentimetern können die jungen Pflanzen ins Freiland umgesetzt werden – am besten nach den Eisheiligen.

Pflege, Bewässerung und Ernte

Die Pflanzen benötigen gleichmäßige Feuchtigkeit, ohne Staunässe. Besonders in Blumentöpfen ist darauf zu achten. Bei viel Regen im Spätsommer bietet sich ein transparenter Regenschutz an, um Schimmelbildung an den Blüten zu vermeiden.

Geerntet wird idealerweise durch das Aufhängen der gesamten Pflanze zum Trocknen. Dafür eignet sich ein belüfteter, trockener Raum, etwa ein Schuppen. Die getrockneten Blüten dürfen das gesetzliche Limit von 50 Gramm nicht überschreiten.

Wer sich exakt an die Mengenregelung halten möchte, sollte das Frischgewicht der Blüten kennen: Nur rund 20 bis 25 Prozent des Gewichts bleiben nach dem Trocknen übrig. Um im legalen Rahmen zu bleiben, sollten daher nicht mehr als 200 bis 250 Gramm frische Blüten verarbeitet werden.

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

  • Erwachsene dürfen maximal 3 Pflanzen pro Person am Wohnsitz anbauen.
  • Der Anbau im Schrebergarten ist in der Regel verboten, außer es besteht ein dauerhaftes Wohnrecht.
  • Nachbarn müssen nicht zustimmen, können sich aber bei starker Geruchsbelästigung beschweren.
  • Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugang zu den Pflanzen haben.
  • Die Blütenernte darf nicht mehr als 50 Gramm Trockengewicht umfassen.

Mit der Einhaltung dieser Vorgaben ist der legale Eigenanbau von Cannabis in Deutschland möglich – aber nur unter klar definierten Bedingungen.

 Quelle: RND

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