Berliner Kleingärten stehen künftig unter besonderem Schutz
Berliner Kleingärten stehen künftig unter besonderem Schutz, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Das Abgeordnetenhaus von Berlin steht vor einer weitreichenden Entscheidung. Der Schutz von Kleingärten wird gesetzlich neu geregelt. Der Umweltausschuss hat den Entwurf bereits gebilligt. Nun folgt die Abstimmung im Parlament. Die Mehrheit gilt als sicher. Der Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses nahm den Gesetzentwurf zur dauerhaften Sicherung von Berliner Kleingärten am Donnerstag mehrheitlich an. CDU, SPD und Grüne stimmten dafür. Damit ist der Weg für das sogenannte Kleingartensicherungsgesetz frei. Weitere Informationen zum parlamentarischen Verfahren veröffentlicht das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Abgeordnetenhaus von Berlin und Danny Freymark

Politische Mehrheit im Umweltausschuss

CDU, SPD und Grüne votierten im Umweltausschuss für die Neuregelung. Damit ist eine Mehrheit im Plenum wahrscheinlich. Die Abstimmung im Parlament ist für die kommende Woche vorgesehen.

Danny Freymark, Sprecher für Klima- und Umweltschutz der CDU-Fraktion, erklärte, dass dadurch Rechtssicherheit für Zehntausende Familien geschaffen werde. Zudem betonte er, dass Kleingärten künftig keine einfache Reservefläche mehr seien. Der Schutzstandard werde deutlich angehoben. Die neuen Vorgaben stärkten Biodiversität und Stadtklima. Im Zusammenhang mit der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt gewinnt diese Entscheidung zusätzlich an Bedeutung.

57.000 landeseigene Parzellen in Berlin

Klare Grenzen für Umwidmung

Das Gesetz sichert knapp 57.000 landeseigene Kleingärten in Berlin. Diese dürfen künftig nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet werden. Ein Rückbau ist etwa für bezahlbare Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser zulässig.

Eine Bebauung ist nur möglich, wenn in der Nähe Ersatzflächen bereitstehen. Damit bleibt die Gesamtfläche stabil. Der Schutz geht über das Bundeskleingartengesetz hinaus.

Nicht erfasst sind rund 14.000 Parzellen auf privaten Grundstücken. Die Linken wollten sie mit einem eigenen Entwurf einbeziehen. Juristische Gutachten bewerteten dieses Vorhaben jedoch als rechtlich nicht umsetzbar. Hintergründe zu Entwicklungen im Berliner Wohnungssektor finden sich hier.

Berliner Landesverband der Gartenfreunde und 2.900 Hektar

Öffentlicher Zugang und Flächenanteil

Der Berliner Landesverband der Gartenfreunde begrüßte das Vorhaben bereits vor Monaten. Zwar sei nicht jede einzelne Parzelle garantiert. Doch die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten wird nicht weiter schrumpfen.

Das Gesetz regelt zudem den Zugang. Wege in den Anlagen sollen ganzjährig öffentlich nutzbar sein. Auch Menschen ohne eigenen Garten erhalten damit Erholungsräume. Die wachsende Bedeutung von Grünflächen zeigt sich auch beim Thema Urban Gardening in deutschen Städten.

Nach Angaben der Umweltverwaltung existieren in Berlin 870 Kleingartenanlagen mit rund 70.700 Parzellen, Stand Ende 2024. Sie umfassen etwa 2.900 Hektar. Das entspricht rund 3 Prozent der gesamten Stadtfläche.

Mit der geplanten Verabschiedung schafft das Land eine verbindliche Grundlage für den langfristigen Erhalt dieser Flächen. Die Entscheidung des Parlaments steht kurz bevor.

FAQ

Was regelt das Kleingartensicherungsgesetz in Berlin?

Das Gesetz sichert dauerhaft knapp 57.000 landeseigene Kleingärten in Berlin und legt strenge Voraussetzungen für eine mögliche Umwidmung oder Bebauung fest.

Wie viele Kleingartenanlagen gibt es in Berlin?

Nach Angaben der Umweltverwaltung existieren 870 Kleingartenanlagen mit rund 70.700 Parzellen auf etwa 2.900 Hektar Fläche, was rund 3 Prozent der Stadtfläche entspricht.

Dürfen Kleingärten künftig bebaut werden?

Eine Bebauung ist nur in sehr engen Grenzen möglich, etwa für bezahlbare Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser, und nur wenn in der Nähe Ersatzflächen bereitgestellt werden.

Sind auch private Kleingärten durch das Gesetz geschützt?

Nein. Rund 14.000 Kleingärten auf privaten Grundstücken sind nicht Bestandteil des neuen Gesetzes und bleiben daher unberührt.

Was ändert sich beim Zugang zu den Kleingartenanlagen?

Die Wege in den Kleingartenanlagen sollen ganzjährig öffentlich zugänglich sein, sodass auch Menschen ohne eigenen Garten diese Flächen zur Erholung nutzen können.

Quelle: BZ Die Stomme Berlins, SN2 WORLD

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