Steigende Mindestlöhne im Handwerk ab 2026
Steigende Mindestlöhne im Handwerk ab 2026, Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Zum Start des Jahres 2026 treten in Deutschland mehrere tarifliche Änderungen in Kraft. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk. Im Bauhauptgewerbe sowie in großen Teilen der Baustoffindustrie bleibt das Lohnniveau vorerst stabil. Die größten Anpassungen werden ab April 2026 erwartet.

Inhaltsverzeichnis:

Dachdeckerhandwerk mit neuem Mindestlohn

Im Dachdeckerhandwerk steigen die Löhne für ungelernte Arbeitskräfte ab dem 1. Januar 2026 auf 14,96 € pro Stunde. Diese Erhöhung betrifft mehrere tausend Beschäftigte bundesweit. Für Fachkräfte bleibt der Lohn im Rahmen des bis 2028 laufenden Tarifvertrags unverändert. Die nächste Anpassung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Der Schritt ist Teil einer gestaffelten Tarifstruktur, die langfristige Planungssicherheit bieten soll. Unternehmen des Baugewerbes verweisen auf steigende Materialkosten und Fachkräftemangel als zusätzliche Belastung. Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich zuletzt auch in anderen Branchen, etwa bei den Handwerksbetrieben mit Personalmangel.

Gerüstbau mit kräftiger Lohnsteigerung

Bereits im November 2025 gab es im Gerüstbau eine deutliche Lohnerhöhung. Der Tarifabschluss sah eine Steigerung um 7,5 % vor. Diese Anhebung wirkt im ersten Quartal 2026 weiter und sorgt für höhere Stundenlöhne in der gesamten Branche. Zusätzlich steigt der Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 14,35 € pro Stunde.

Die IG BAU hatte im vergangenen Jahr eine stärkere Angleichung an andere Bauhandwerke gefordert. Die Lohnentwicklung zeigt, dass die Branche Schritt für Schritt auf einheitlichere Standards hinarbeitet. Ähnliche Tendenzen lassen sich auch im Bereich der gesamten Bauwirtschaft beobachten, wo regionale Unterschiede allmählich abgebaut werden.

Bauhauptgewerbe bleibt stabil bis April

Im Bauhauptgewerbe bleiben die tariflichen Löhne im ersten Quartal 2026 unverändert. Die letzte Erhöhung vom 1. April 2025 mit +4,2 % im Westen und +5,0 % im Osten wirkt fort. Die nächste Steigerung um 3,9 % ist laut Tarifvertrag für den 1. April 2026 vorgesehen. Dann sollen die Löhne in Ostdeutschland vollständig an das Westniveau angepasst werden.

Parallel bereitet die IG BAU die kommende Tarifrunde vor. Eine erste Verhandlung fand am 30. Oktober in Wiesbaden statt, allerdings ohne Mandat der Arbeitgeberseite. Die Gespräche sollen im Januar 2026 fortgesetzt werden. Eine Übersicht zur allgemeinen Entwicklung im Wohnungsbau liefert diese Analyse zur Baukonjunktur.

Baustoffindustrie mit Anpassungen ab März

In der Baustoffindustrie greifen neue Tarifstufen erst im Frühjahr. Im Bereich Steine und Erden Bayern erhöhen sich die Löhne und Gehälter ab 1. März 2026 um 3,3 %. Seit Juni 2025 galt dort bereits ein Plus von 2,45 %.

In der Beton- und Fertigteilindustrie Mecklenburg-Vorpommern sowie in Mitte-Ost bleibt es bis Ende April bei der August-Stufe 2025. Lediglich das Urlaubsgeld steigt ab Januar 2026 um 150 Euro. Auch in der Ziegelindustrie Nord bleibt das Niveau vorerst konstant. Das bisherige Arbeitgeberangebot sieht 1,8 % mehr Lohn ab März 2026 vor.

Mehr Bewegung ab April 2026

Das erste Quartal 2026 bringt vor allem Veränderungen im Handwerk, während größere Lohnanpassungen in der Bauwirtschaft ab April erwartet werden. Dann steigen die Löhne im Bauhauptgewerbe um 3,9 % und mehrere Teilbereiche der Baustoffindustrie folgen mit neuen Tarifrunden.

Diese Entwicklungen zeigen, dass 2026 ein Jahr mit klaren Verschiebungen im Bau- und Handwerkssektor wird. Während kleine Betriebe kurzfristig reagieren müssen, bleibt die Industrie vorerst stabil. Weitere Informationen zu langfristigen Trends in der Bauwirtschaft finden Sie hier.

Quelle: BAU BI, 24EDU INFO

FAQ

Wann treten die neuen Lohnänderungen im Bau- und Handwerk in Kraft?

Die neuen Mindestlöhne gelten ab dem 1. Januar 2026. Im Dachdeckerhandwerk steigt der Stundenlohn für ungelernte Kräfte auf 14,96 €, im Gerüstbau auf 14,35 €.

Welche Branchen sind Anfang 2026 von Lohnänderungen betroffen?

Betroffen sind vor allem das Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk. Im Bauhauptgewerbe und in großen Teilen der Baustoffindustrie bleibt das Lohnniveau bis März 2026 stabil.

Wann steigen die Löhne im Bauhauptgewerbe wieder?

Die nächste Erhöhung erfolgt zum 1. April 2026. Dann steigen die Löhne im Westen um 3,9 % und die Entgelte im Osten werden vollständig angeglichen.

Wie verändern sich die Löhne in der Baustoffindustrie?

In der Baustoffindustrie steigen die Löhne ab dem 1. März 2026 im Bereich Steine und Erden Bayern um 3,3 %. In anderen Regionen bleiben sie bis Frühjahr 2026 unverändert.

Gibt es neue Regelungen für Fachkräfte im Dachdeckerhandwerk?

Nein. Der Mindestlohn für Fachkräfte bleibt im Rahmen des bis 2028 laufenden Tarifvertrags stabil. Eine Erhöhung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Wer führt die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe?

Die Verhandlungen werden von der IG BAU geführt. Eine erste Runde fand am 30. Oktober 2025 in Wiesbaden statt. Die Gespräche werden im Januar 2026 fortgesetzt.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es in der Baustoffindustrie?

Ab dem 1. Januar 2026 wird das Urlaubsgeld in der Beton- und Fertigteilindustrie Mecklenburg-Vorpommern sowie Mitte-Ost um 150 Euro erhöht.

Wann ist mit weiteren Tarifrunden zu rechnen?

Die nächste große Tarifrunde im Bauhauptgewerbe ist für März 2027 geplant. Bis dahin gelten die bestehenden Vereinbarungen weiter.

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